Leitfaden „Zusammen schaffen wir was!“- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft
Der Leitfaden informiert, welche Möglichkeiten es für Menschen mit Behinderung gibt, in der Landwirtschaft zu arbeiten, wo es finanzielle Unterstützung gibt und was bei den Planungen und Vorbereitungen zur Einrichtung des Arbeitsplatzes beachtet werden sollte.
Wie kann Integration für Menschen mit Behinderung aussehen? Eine zentrale Rolle für die Teilhabe an der Gesellschaft spielt häufig der Arbeitsplatz. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) hat unter die Lupe genommen, welche Chancen und Möglichkeiten für beide Seiten eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf landwirtschaftlichen Betrieben bieten kann.
Lohnkostenzuschüsse, unterstützte Beschäftigung, Fachwerkerausbildung… welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten es in Deutschland für eine Beschäftigung in der Landwirtschaft geben kann, wurde am FiBL Deutschland e.V. ebenso sorgfältig recherchiert wie Erfahrungen aus der Praxis. Der Leitfaden gibt einen ausführlichen Überblick über Förderinstrumentarien, Unterstützungsangebote und Kontaktadressen, anschaulich ergänzt mit dreizehn exemplarischen Betriebsporträts.
Interessant ist er nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, die erwägen, einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, sondern auch für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, wenn sie auf der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz sind. „Motivieren und informieren“ soll die reich bebilderte Broschüre, das wünschen sich die Autoren Rebecca Kleinheitz und Robert Hermanowski im Vorwort. Denn nur so können „die Chancen wachsen, dass in Zukunft der Arbeitsmarkt Landwirtschaft verstärkt Menschen mit Behinderung offen steht.“
von Rebecca Kleinheitz, Robert Hermanowski
FiBL, 2008, 48 Seiten, Bestellnr. 1505, ISBN 978-3-03736-026-2
Kostenloser Download des Leitfadens im FiBL-Shop (PDF, 4 MB):
Bezug der gedruckten Exemplare für 6.00 EUR (inkl. 7% Mwst., zzgl. Versandkosten):
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Erst mal in aller Kürze: Das ist möglich. Die Frage nach den Wohnmöglichkeiten wird in der Begleitung von Menschen mit Behinderung meist als komplett unabhängig von der Arbeitssituation betrachtet (von der Kostenseite her).
Das bedeutet, dass für die Frage des Wohnens auf der organisatorischen Ebene in erster Linie zu klären ist, welchen Bedarf an Platz, Unterstützung und Pflege diejenige Person hat und ob und wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Dieser Bedarf und seine Finanzierung mit dem zuständigen Kostenträger, meist der Sozialhilfe, geklärt werden.
Wichtig ist bei dieser Konstellation aber auch, dass sie die persönliche Seite für sich und für Ihren Mitarbeiter gut beleuchten:
Wie viel Verantwortung können und wollen Sie und ihre Familie übernehmen?
Wie soll eine Regelung über den Feierabend des Mitarbeiters auf dem Hof aussehen?
Wie sehr brauchen Sie den Feierabend für sich und die Familie und wie passt das mit dem Betreuungsbedarf Ihres Mitarbeiters zusammen?
Wenn all das für den Normalbetrieb passt, bleibt noch die Frage, welche Regelung für den Urlaub oder Krankheitstage Ihrerseits und seinerseits gefunden werden kann.
Es bringt sicher im Praktischen auch viele Vorteile und bietet auch eine große Chance, aber eben auch einige Besonderheiten, die im Vorfeld gut überlegt sein wollen.
Hier sind zunächst zwei Fragen zu unterscheiden: Geht es um Zuschüsse für den barrierefreien Umbau, so sind die Förderprogramme immer wieder verschieden, auch von Bundesland zu Bundesland. Aktuell gibt es z.B. Möglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Oder in Baden-Württemberg speziell über die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Eine gute Übersicht findet sich auch in der Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Für die meisten Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter ist es wichtig, am Arbeitsleben teilzuhaben, und sie sind motiviert, mit ihrer Leistung sinnvoll tätig zu werden. Dabei sind ihre Neigungen und Interessen genauso unterschiedlich wie bei nicht behinderten Menschen. Auch ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sind individuell verschieden. Je nach Art der Behinderung eignen sich erfahrungsgemäß unterschiedliche Tätigkeiten:
Bei praktisch erlernbaren und regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben wie zum Beispiel alltäglichen Stallarbeiten erweisen sich kognitiv behinderte Menschen (früher „geistig“ behindert genannt) oft als sehr verlässliche und auch belastbare Arbeitskräfte.
Bietet ein Betrieb ein Gemüse-Abo oder Ähnliches an, kann für das Zusammenstellen und Packen und den Kundenkontakt am Telefon beispielsweise ein geeigneter Arbeitsplatz für einen körperbehinderten Menschen eingerichtet werden.
Seelisch behinderte Menschen sind häufig hoch qualifiziert und damit flexibel auch für anspruchsvolle Aufgaben einsetzbar - allerdings sollten Situationen mit Leistungsdruck und Stress vermieden werden.
Medikamente können Nebenwirkungen haben, die sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken.
Wie eben am Telefon besprochen empfehle ich Ihnen, verschiedenen Optionen zu prüfen: das „Betreute Wohnen“ in Familien, alternativ eine Finanzierung der stationären Unterbringung bei Ihnen auf dem Hof über das persönliche Budget und evtl. ergänzend eine Beschäftigung im Rahmen der Kooperation mit einer anerkannten WfbM.
Da nach der aktuellen Rechtslage eine Finanzierung für die Betreuung bei der Arbeit, also das Pendant zur Werkstattleistung über ein persönliches Budget, vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, scheint es aussichtsreicher, erst zu schauen, ob in Ihrer Situation - da Sie das Wohnen und diesen Teil der Betreuung ohnehin mit abdecken - über eine Finanzierung des Wohnens Ihr Aufwand gedeckt werden kann. Und erst dann, wenn diese Finanzierung nicht ausreicht, andere Möglichkeiten auszuloten, da bei dabei mit erheblich mehr Verhandlungsaufwand zu rechnen ist.
Es ist wichtig, mögliche Aufgabenfelder genau zu beschreiben und darauf zu achten, ob diese mit den Fähigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers zusammenpassen, um Über- und Unterforderung zu vermeiden. Insbesondere bei neuen Tätigkeiten kommt einer intensiven Einarbeitung eine wichtige Rolle zu. Es ist wichtig zu wissen, dass Menschen mit Schwerbehinderung Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage im Jahr haben und über einen besonderen Kündigungsschutz verfügen. Im „ABC Handbuch Behinderung und Beruf“ sind viele praktische Hinweise - auch spezifisch zu einzelnen Behinderungsarten - zusammengetragen, zum Beispiel:
Es sollte eine feste Ansprechperson im Betrieb geben, mit der die Arbeit und die betrieblichen Angelegenheiten besprochen werden können.
Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter sollten soziale Kontakte im Arbeitsumfeld ermöglicht werden.
Arbeitsabläufe und Aufgaben sollten strukturiert und transparent gestaltet werden.
Viele Einrichtungen und Träger suchen Wohnraum für betreute Wohngruppen oder auch betreutes Paar- und Einzelwohnen. Hier gibt es die ganze Bandbreite zwischen dauerhaft begleiteten Gruppen und Wohnraum für Menschen, die ambulant, das heißt ohne ständige Präsenz von Personal, betreut werden.
Die unaufwendigste Möglichkeit ist die Vermietung. Wie gefragt der Wohnraum ist, hängt dann natürlich von der allgemeinen Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Lage ab.
Hier gilt es, verschiedene Formen zu unterscheiden. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie für Außenarbeitsplätze in Kooperation mit einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) braucht man keine gesonderte Erlaubnis. Gleiches gilt für das betreute Wohnen in Familien.
Mit dem eigenen Betrieb selbst als WfbM anerkannt zu werden ist dagegen an sehr hohe Hürden geknüpft: Eine Werkstatt muss neben diversen fachlichen Kriterien zum Beispiel alle Menschen, die zur Zielgruppe gehören, aufnehmen können (und daher mindestens 120 Plätze vorhalten). Diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die als WfbM anerkannt sind, sind das in der Regel als Teil eines gesamten Werkstattkomplexes.
Für die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung ist nicht automatisch eine pädagogische Ausbildung erforderlich, wohl aber die Bereitschaft, auf die Situation der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters mit Einfühlungsvermögen und Geduld einzugehen. Außerdem verlangt es manchmal auch, Betriebsabläufe entsprechend umzustrukturieren. Die Erfahrung zeigt auch, dass es in jedem Fall hilfreich ist, sich einen Rahmen zu schaffen, in dem regelmäßig ein Austausch mit anderen Menschen zur Situation möglich ist. Das kann innerhalb der Familie oder mit externen Fachleuten einer Einrichtung oder des Integrationsfachdienstes sein oder auch mit Kollegen oder Freunden.
Daneben gibt es mittlerweile ein erfreulich breites Angebot an Fachseminaren zu verschiedenen Themen von „Einfacher Sprache“ über verschiedene Fördermethoden bis hin zu betrieblichen Fragestellungen.
Wenn die Betreuung oder Therapie im Zentrum einer Beschäftigungssituation steht, sind entsprechende (Zusatz-)Qualifikationen erforderlich.
Grundsätzlich besteht bei keinem der bekannten Modelle eine juristische „Verpflichtung“ für eine bestimmte Zeit. Aus menschlicher Sicht sollten Sie aber ein Beschäftigungsverhältnis besser dann eingehen, wenn eine längerfristige Perspektive nicht von vorneherein ausgeschlossen ist. Auch von daher ist es sinnvoll, einem festen Beschäftigungsverhältnis ein Praktikum vorangehen zu lassen, in dem beide Seiten sich und die Aufgaben kennenlernen können.
In der Regel werden (Arbeits-)Verträge geschlossen, die eine Kündigungsfrist einschließen. Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen macht allerdings die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung notwendig. Dort wird überprüft, ob der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin bei einer Kündigung wegen der Behinderung benachteiligt wird. Sind betriebliche oder andere Gründe ausschlaggebend, ist die Zustimmung zur Kündigung in der Regel möglich.
Beim „Betreuten Wohnen in Familien“ übernehmen Sie die komplette „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung. Der Aspekt der Arbeit spielt dabei für die Finanzierung keine Rolle, sehr wohl aber natürlich aus fachlich pädagogischer Sicht. Es gibt in Brandenburg drei Anbieter, sicherheitshalber füge ich Ihnen die Berliner Ansprechpartner auch an. Wie sich der Übergang in ein anderes Bundesland gestaltet, kann ich schwer vorhersagen, hier würde ich Ihnen empfehlen, die Ansprechpartner vor Ort zu kontaktieren und nach deren Erfahrungen und Empfehlungen zu fragen. Anbei finden Sie weitere Unterlagen: zum einen zwei Beispieldarstellungen für betreutes Wohnen in Familien aus anderen Regionen, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können. Weiter habe ich einen Text mit den fachlichen Standards angehängt, einen Bewertungsbogen und ergänzend die gesetzlichen Grundlagen zur Familienpflege. Außerdem füge ich zu Ihrer Information den aktuellen Rundbrief der BWF vom September bei.
Nein, eine Beschäftigung muss nicht zwingend mit der Unterbringung verbunden sein. In den meisten Fällen kommt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit Behinderung zu den üblichen Arbeitszeiten auf den Hof. Einzelheiten, wie zum Beispiel eine gemeinsame Mittagsmahlzeit, müssen Sie individuell regeln. Wohnen und Arbeiten auf dem Hof ist nur bei einigen Modellen vorgesehen (z.B. Jugendhilfe oder Familienpflege).
Je nach Art der Beschäftigung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einem Zuschuss zu den Lohnkosten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bis zu einer Vergütung für die Betreuung reichen. Allerdings müssen wir die Hoffnungen regelmäßig dämpfen: Sätze, die ein relevantes Nebeneinkommen bedeuteten, sind in der gegenwärtigen Situation nur in wenigen Fällen möglich. Eine Übersicht über verschiedene Fördermodelle haben wir jeweils mit Fallbeispielen im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! - Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“ zusammengestellt. Am Ende des Leitfadens finden Sie eine ausführlichere Tabelle mit Beschreibungen, rechtlichen Grundlagen und Ansprechpartnern für die Beratung. Die konkrete Zuschusshöhe einer Förderung kann allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden.
Anbei wie besprochen eine Sammlung von Links, bei denen Sie nach Einrichtungen in Ihrer Umgebung nachforschen können. Für weitere Fragen können Sie mich gerne in der Geschäftsstelle unter 04231 957557 anrufen.
www.gruene-werkstatt.de
www.selbsthilfe-online.de
www.rehadat.de
www.lag-wfbm-niedersachsen.de
www.socialnet.de
www.werkstaetten-im-netz.de
Eine Alternative ist die Abwicklung der stationären Wohnunterbringung über das Persönliche Budget. Der Vorteil hierbei ist, dass seit dem 1.1.2008 ein Rechtsanspruch darauf besteht, Leistungen in Form des Persönlichen Budgets zu erhalten. Der Weg muss aber über eine Beantragung des jungen Manns bzw. seiner Betreuer/Familie laufen. Dazu hier ein Auszug:
„Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist.“
Im Anhang finden Sie die Adressen der gemeinsamen Servicestellen in Berlin. Ich vermute, Sie müssen sich zur Abwicklung zunächst an die Berliner Behörden wenden, denn zuständig sind zunächst immer diejenigen Träger am Wohnort des Menschen mit Unterstützungsbedarf.
An Unterlagen habe ich Ihnen im Anhang zusammengestellt: Eine Darstellung des persönlichen Budgets in einfacher Sprache, als Handreichung, um diese Entscheidung auch mit dem jungen Mann selber gut besprechen zu können. Dazu ein Handbuch zur Budgetbemessung des carenetz. Allgemeine Informationen zum Persönlichen Budget bekommen Sie beim Kompetenzzentrum Persönliches Budget ( http://www.der-paritaetische.de/startseite/) oder bei der kostenpflichtigen Beratungshotline. ( http://www.isl-ev.de/de/aktuelles/projekte/655-beratungshotline-persoenliches-budget)
Wenn die Person derzeit arbeitsuchend gemeldet ist, stehen sowohl die Möglichkeiten eines Eingliederungszuschusses über die Agentur für Arbeit als auch die des Minderleistungsausgleichs über das Integrationsamt grundsätzlich offen.
Beide Wege finanzieren aber nur einen Zuschuss (unter 50 Prozent) zu real gezahltem Lohn, bilden also bei Weitem keine Finanzierung. Die Zuschusshöhe hängt zudem von der Ausstattung des jeweiligen Integrationsamtes oder der Bewilligungspraxis der Agentur für Arbeit vor Ort ab.
Zusätzlich können Investitionen nicht nur zur behindertengerechten Ausstattung, sondern insgesamt zu Anschaffungen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig sind, bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.
Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.
Wenn Sie eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen, stehen Sie mit Fragen nie alleine da: Es gibt - je nach Modell - immer Anlaufstellen, die Ihnen bei organisatorischen und pädagogischen Fragen zur Seite stehen. So gibt es beispielsweise in den Landkreisen Integrationsfachdienste, die speziell für Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kompetent und zuständig sind. Bei den Agenturen für Arbeit gibt es Abteilungen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die auch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber beraten. Wenn Sie mit einer Einrichtung wie einer Werkstatt für behinderte Menschen zusammenarbeiten, bleiben Sie dort mit einer Ansprechperson in Kontakt, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf unterstützt. Über das Netzwerk alma können Sie auch Kontakt zu erfahrenen Kolleginnen und Kollegen bekommen.
Für akute Hilfestellung oder Klärung in Krisen können Sie als Ansprechpartner für Krisensituationen in diesem Kontext auch Herrn Goldbrunner über das Netzwerk alma erreichen. Er hat langjährige Erfahrung in der Arbeitsgemeinschaft der landwirtschaftlichen Sorgentelefone und steht für ausweglos erscheinende Situationen, in der sich Landwirte häufig allein gelassen fühlen oder wo auch ihre fachlichen Ansprechpartner nicht (mehr) zur Verfügung stehen oder am Ende ihres Lateins sind, zur Verfügung. Hier mit einer dritten Person zu sprechen, die mit der Thematik vertraut ist, kann eine wichtige Unterstützung in der Krise sein: „Meine Intention dabei ist nicht, aktiv und kostenpflichtig konkrete Hilfen anzubieten, sondern (in einer unbürokratischen, ehrenamtlichen Form) als Zuhörer zur Verfügung zu stehen, zu ermutigen, auf die in der Krise übersehenen Stärken aufmerksam zu machen usw.“. Kontakt zu Herrn Goldbrunner bekommen Sie gerne über die Geschäftstelle.
Über das Internet habe ich von ihrem Projekt gelesen, behinderte Menschen in landwirtschaftliche Betriebe zu integrieren.
Mein Vater besitzt einen landwirtschaftlichen Betrieb in Hessen mit ca. 50 Milchkühen. Meine Freundin und ich sind gelernte Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger.
Was müssten wir tun, um behinderte Menschen auf dem Hof betreuen zu können bzw. was sind die Voraussetzungen dafür?
Oder wäre es möglich, dass sie uns Infomaterial dazu schicken könnten?
Als erste Überblicksinformation habe ich Ihnen einen Leitfaden, pdf-Datei angehängt, in dem verschiedene Beschäftigungsmodelle vorgestellt werden.
Daneben finden Sie auf unserer Internetseite www.netzwerk-alma.de mittlerweile einige Fragen und Antworten dokumentiert.
In Hessen haben wir Kontakt zu sehr engagierten Einrichtungen und Werkstätten, mit denen evtl. auch eine Kooperation gut denkbar wäre.
Für alle weiteren Fragen können Sie mich gerne wieder kontaktieren.
Eine Alternative ist die Abwicklung der stationären Wohnunterbringung über das Persönliche Budget. Der Vorteil hierbei ist, dass seit dem 1.1.2008 ein Rechtsanspruch darauf besteht, Leistungen in Form des Persönlichen Budgets zu erhalten. Der Weg muss aber über eine Beantragung des jungen Manns bzw. seiner Betreuer/Familie laufen. Dazu hier ein Auszug:
„Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist.“
Im Anhang finden Sie die Adressen der gemeinsamen Servicestellen in Berlin. Ich vermute, Sie müssen sich zur Abwicklung zunächst an die Berliner Behörden wenden, denn zuständig sind zunächst immer diejenigen Träger am Wohnort des Menschen mit Unterstützungsbedarf.
An Unterlagen habe ich Ihnen im Anhang zusammengestellt: Eine Darstellung des persönlichen Budgets in einfacher Sprache, als Handreichung, um diese Entscheidung auch mit dem jungen Mann selber gut besprechen zu können. Dazu ein Handbuch zur Budgetbemessung des carenetz. Allgemeine Informationen zum Persönlichen Budget bekommen Sie beim Kompetenzzentrum Persönliches Budget oder bei der kostenpflichtigen Beratungshotline.
Rehabilitation geht immer vor Rente, das gilt glücklicherweise auch vor dem Gesetz. Eine Erwerbsminderungsrente darf sogar erst dann bewilligt werden wenn abgeklärt ist, ob sich nicht durch eine Maßnahme z.B. zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen lässt. Wenn sich eine geeignete Arbeitsstelle findet, lohnt sich also auf jeden Fall zum Beispiel eine „Unterstützte Beschäftigung“ nach §38 a SGB IX zu beantragen.
Diese Aufforderung, einen Antrag zu stellen, verstehe ich als Formsache, mit dem sich das Sozialamt absichert, ob nicht doch die Rentenversicherung zuständig ist. Wenn Sie eine Beschäftigung finden, auch wenn Sie Unterstützung dabei brauchen, wird das immer Vorrang haben.
Und jenseits von alternativen Eingliederungsmaßnahmen könnten Sie die angesprochene Erwerbsminderungsrente nur bekommen, wenn sogenannte „Vorversicherungszeiten“ erfüllt sind. Soll heißen, wenn Sie schon fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Da das Studium nur anteilig angerechnet wird, würden Sie vermutlich allein aus diesem Grund die Rente nicht bekommen. Vermutlich sollen Sie den Antrag, um den Ablehnungsbescheid mitzubringen. Denn der Ablehnungsbescheid ist die Voraussetzung dafür, dass das Sozialamt die „Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen“ zahlt.
Der erste wichtige Schritt ist, dass Sie für sich und mit Unterstützung Ihres Umfeldes klären, ob eine Teilzeitstelle, wie Sie Ihnen angeboten wird, für Sie passt, bzw. welche Voraussetzungen Sie brauchen: Sind die Arbeitszeiten für Sie realistisch? Wenn Sie immer phasenweise arbeiten, wie sind die Zeiten dazwischen organisiert? Gibt es vor Ort eine Möglichkeit für Sie, die Pausen erholsam zu gestalten oder können Sie nach Hause pendeln?
Voraussetzung für die Bewilligung von Zuschüssen ist dabei, dass ihre Einschränkung als Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr anerkannt wird. Dies klären die Versorgungsämter und stellen einen Schwerbehindertenausweis aus. Das zuständige Versorgungsamt finden Sie unter:
Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, können Sie sich gerne noch einmal melden.
Ich nehme an, dass es um landwirtschaftliche Praktika geht. Für den Bereich Garten-Landschaftsbau kann ich die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft am Bruckwald empfehlen, aber das ist Ihnen sicher bekannt.
In Ihrer Region in Baden-Württemberg fallen mir spontan zwei Adressen ein, an die Sie sich mit Ihrer Frage wenden können - an deren E-Mail-Adressen schicke ich diese E-Mail gleich in Kopie.
Herr Vincon in Knittlingen Kleinvillars beschäftigt schon seit längerer Zeit Menschen mit Behinderung. Eine Beschreibung des Betriebs finden Sie im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! - Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“.
Oder auch die Gärtnerei, die eng mit dem Auenhof zusammenarbeitet. Die Gärtner erreichen Sie abweichend von der Nummer auf der Internnetseite unter der Telefonnummer 07237 4854655.
Als ersten Überblick können Sie auf Gruene-Werkstatt.de nach Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern - die für Sie in Frage kommen – schauen.
Nach einem Gespräch mit dem Versorgungsamt in Frankfurt kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
Der Ausweis hat keine bindende Gültigkeit im negativen Sinne. Das Gültigkeitsdatum besagt nur, wie lange Ihnen die damit verbundenen sogenannten Nachteilsausgleiche zustehen. Sie können ihn aber jederzeit einfach wieder zurückgeben und damit den Status aufgeben.
Die Anerkennung der Behinderung wird vom Versorgungsamt an keine Stelle weitergeleitet, es erfahren nur diejenigen Menschen davon, die Sie selber informieren. Im Antrag können Sie der Weitergabe von Daten widersprechen.
Gegenüber einem potenziellen Arbeitgeber besteht die Informationspflicht, wenn und inwieweit Ihre Behinderung bei der Tätigkeit einschränkt, die Sie ausüben sollen.
Es gibt keine einschränkenden Folgen mit einem Schwerbehindertenausweis, seine ausschließliche Funktion besteht darin, Menschen mit Behinderung den Zugang zu sogenannten „Nachteilsausgleichen“ zu ermöglichen. Welche das sind, können Sie in der angehängten Tabelle erfahren.
Sowohl für einen Schwerbehindertenausweis als auch für eine Gleichstellung ist der erste Schritt ein Antrag beim Versorgungsamt.
Ich habe Ihnen das Formular angehängt, Sie können es formlos mit eigenen Worten am Computer oder von Hand ausfüllen und ausgefüllt ausdrucken (am besten doppelt, damit Sie eines bei Ihren eigenen Unterlagen haben). Wenn Sie eigene Berichte von Ärzten oder Kliniken haben, können Sie die beifügen, sonst reichen die Adressen der Ärzte Ihres Vertrauens (in dem Fall fragt das Versorgungsamt selber nach). Das Infoblatt erklärt das Antragsformular noch (ebenfalls im Anhang).
Hier sind noch weitere Tipps, die ich aus dem Internet habe:
Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch alle zusätzlichen Beeinträchtigungen (z.B. Sehfehler) und Begleiterscheinungen angeben.
Kliniken und Ärzte anführen, die am besten über die angeführten Gesundheitsstörungen informiert sind. Dabei unbedingt die dem Antrag beiliegenden Schweigepflichtentbindungen und Einverständniserklärungen ausfüllen, damit das Versorgungsamt bei den angegebenen Stellen die entsprechenden Auskünfte einholen kann.
Antragstellung mit dem behandelnden Arzt absprechen. Der Arzt sollte in den Befundberichten die einzelnen Auswirkungen der Erkrankung (z.B. körperliche Belastbarkeit) detailliert darstellen. Diese Kriterien, nicht allein die Diagnose, entscheiden über den Grad der Behinderung.
Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen gleich bei Antragstellung mit einreichen, z.B. Krankenhausentlassungsbericht, Kurbericht, alle die Behinderung betreffenden Befunde in Kopie.
Lichtbild beilegen (erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres notwendig).
Nach der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bekommt der Behinderte vom Versorgungsamt einen sogenannten Feststellungsbescheid. Ab einem GdB von 50 besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.
Sie können jederzeit beim Versorgungsamt rückfragen:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1567-1
E-Mail: post(at)havs-fra.hessen.de
Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.
Wie eben am Telefon besprochen fasse ich Ihnen die wichtigsten Eckdaten noch einmal kurz zusammen. In der Situation Ihres Sohnes kommen nach meiner Einschätzung verschiedene Optionen in Betracht:
A: Die Aufnahme einer Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für Menschen mit psychischer Behinderung.
Bei dieser Option ist eine pädagogische Begleitung gewährleistet. Gegebenenfalls werden auch Qualifizierungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Wiedereingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt angeboten.
Gebunden ist das allerdings an die Anerkennung der „Vollen Erwerbsminderung“, die durch einen Fachausschuss nach einem sechswöchigen Eingangsverfahren erfolgten würde.
Nachteilig für Ihren Sohn wäre an dieser Option vermutlich, dass er keinen Lohn erhielte, sondern lediglich ein Werkstattentgelt (in der Größenordnung von etwa 200 Euro) und ergänzend Grundsicherung für Erwerbsgeminderte.
So gibt es beispielsweise in Bamberg mit „integra Mensch“ eine Werkstatt, die ausschließlich auf Außenarbeitsplätze auf regulären Betrieben setzt und diese fachlich eng begleitet. Grundsätzlich ist das bei jeder WfbM denkbar, ein entsprechendes Angebot hängt aber auch vom Kooperationswillen der Mitarbeiter vor Ort ab.
B: Nach Ihrer Schilderung käme durchaus auch ein regulärer Arbeitsplatz bei engagierten, geduldigen Landwirt in Betracht.
Das Problem hierbei liegt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit darin, Landwirte zu finden, die das Risiko einer Festanstellung eingehen würden, ohne zu wissen, wie verlässlich Ihr Sohn seinen Lohn dann auch tatsächlich durch seine Arbeitsleistung auf dem Betrieb erwirtschaften kann. Ein Weg dorthin könnte über ein Praktikum führen, das unter Umständen auch über die Arbeitsagentur bezuschusst werden kann.
C: Ein anderer Weg - den ich Ihnen als ersten Versuch empfehle - ist die Beantragung einer Maßnahme bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
Die Maßnahme heißt „Unterstützte Beschäftigung“ nach §38 a SGB IX. Sie müssen dazu einen Termin bei einem Rehabilitationsberater bei der örtlichen Agentur für Arbeit für Ihren Sohn vereinbaren. Jede Agentur verfügt über ein sogenanntes „Reha-Team“ und die Berater sollten über die Möglichkeiten dieser Maßnahme Bescheid wissen. Einen Flyer habe ich Ihnen im Anhang beigefügt. Bei einer Bewilligung wird der Lohn Ihres Sohnes für bis zu zwei Jahre durch die Agentur übernommen. Zusätzlich steht ihm ein „Job-Coaching“, also eine Unterstützung bei der Einarbeitung, ein Ansprechpartner für Fragen oder Krisen etc., zur Verfügung.
Und zögern Sie nicht, die Schwierigkeiten Ihres Sohnes im Gespräch drastisch zu schildern, denn auch diese Maßnahme ist für Menschen mit Behinderung konzipiert und dem Berater/der Beraterin muss vielleicht erst deutlich werden, wie notwendig Ihr Sohn diese Unterstützung braucht, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Frage:
Wir sind ein Projekt und betreiben urbanen ökologischen Landbau. Seit einiger Zeit arbeitet ehrenamtlich ein studierter Landwirt mit einem Grad der Behinderung von über 50 bei uns, der unter anderem ein eigenes Forschungsprojekt initiiert und betreut.
Wir haben keine Möglichkeit, ihn und seine Arbeit zu finanzieren - gibt es Möglichkeiten der Förderung?
Antwort:
Wenn die Person derzeit arbeitsuchend gemeldet ist, stehen sowohl die Möglichkeiten eines Eingliederungszuschusses über die Agentur für Arbeit als auch die des Minderleistungsausgleichs über das Integrationsamt grundsätzlich offen.
Beide Wege finanzieren aber nur einen Zuschuss (unter 50 Prozent) zu real gezahltem Lohn, bilden also bei Weitem keine Finanzierung. Die Zuschusshöhe hängt zudem von der Ausstattung des jeweiligen Integrationsamtes oder der Bewilligungspraxis der Agentur für Arbeit vor Ort ab.
Zusätzlich können Investitionen nicht nur zur behindertengerechten Ausstattung, sondern insgesamt zu Anschaffungen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig sind, bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.
Frage:
Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein und beschäftigen Langzeitarbeitslose im Gartenbau. Nun möchten wir gern auch mit Menschen mit Behinderung Gartenbau betreiben. Welche finanziellen Förderungen sind möglich?
Antwort:
Da die „Förderlandschaft“ recht komplex ist, kann ich Ihnen leider keine Standardantwort auf Ihre Frage geben. In unserem Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! - Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“ stellen wir anhand von Beispielen verschiedene Fördermöglichkeiten vor. Damit können Sie sich eine erste Orientierung verschaffen. Wenn sich darüber hinaus Fragen ergeben, können Sie mich gerne in der Geschäftsstelle unter 04231 957557 anrufen.
Frage:
Wir haben im Rahmen des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben ein neues Projekt der Landesregierung in unserer Region, wo wir vielfältige Erprobungs- und möglicherweise auch Beschäftigungsmöglichkeiten für vornehmlich intellektuell eingeschränkte Schülerinnen und Schüler suchen.
Haben Sie Tipps für Bonn und den Rhein-Sieg Kreis, an welche Betriebe und Bauernhöfe wir uns wenden könnten bzw. die ein offenes Ohr für das Klientel haben?
Antwort:
Sehr aufgeschlossen habe ich immer Gut Ostler erlebt, die mehrere Menschen mit Behinderung auch dauerhaft beschäftigen und viel mit Gruppen und Schulklassen arbeiten.
Kontakt: Familie Baumgart, Tel.: 0228 640895, E-Mail: martin.baumgart(at)gutostler.de.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Familie Baumgart auch weitere Kontakte nennen kann, ansonsten melden Sie sich gerne erneut.
Aufgeschlossene Betriebe, die sich an einer bundesweiten Befragung beteiligt haben, finden Sie auch unter: soziale-landwirtschaft.de.