1. Wenn jemand bei mir auf dem Betrieb arbeitet, kann der auch bei uns wohnen?

Erst mal in aller Kürze: Das ist möglich. Die Frage nach den Wohnmöglichkeiten wird in der Begleitung von Menschen mit Behinderung meist als komplett unabhängig von der Arbeitssituation betrachtet (von der Kostenseite her).

Das bedeutet, dass für die Frage des Wohnens auf der organisatorischen Ebene in erster Linie zu klären ist, welchen Bedarf an Platz, Unterstützung und Pflege diejenige Person hat und ob und wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Dieser Bedarf und seine Finanzierung mit dem zuständigen Kostenträger, meist der Sozialhilfe, geklärt werden.

Wichtig ist bei dieser Konstellation aber auch, dass sie die persönliche Seite für sich und für Ihren Mitarbeiter gut beleuchten:

Wie viel Verantwortung können und wollen Sie und ihre Familie übernehmen?
Wie soll eine Regelung über den Feierabend des Mitarbeiters auf dem Hof aussehen?
Wie sehr brauchen Sie den Feierabend für sich und die Familie und wie passt das mit dem Betreuungsbedarf Ihres Mitarbeiters zusammen?
Wenn all das für den Normalbetrieb passt, bleibt noch die Frage, welche Regelung für den Urlaub oder Krankheitstage Ihrerseits und seinerseits gefunden werden kann.

Es bringt sicher im Praktischen auch viele Vorteile und bietet auch eine große Chance, aber eben auch einige Besonderheiten, die im Vorfeld gut überlegt sein wollen.