17. Wenn ich einen Menschen mit Behinderung auf meinem Betrieb beschäftige, wer hilft dann, wenn es Schwierigkeiten gibt?

Wenn Sie eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen, stehen Sie mit Fragen nie alleine da: Es gibt – je nach Modell – immer Anlaufstellen, die Ihnen bei organisatorischen und pädagogischen Fragen zur Seite stehen. So gibt es beispielsweise in den Landkreisen Integrationsfachdienste, die speziell für Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kompetent und zuständig sind. Bei den Agenturen für Arbeit gibt es Abteilungen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die auch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber beraten. Wenn Sie mit einer Einrichtung wie einer Werkstatt für behinderte Menschen zusammenarbeiten, bleiben Sie dort mit einer Ansprechperson in Kontakt, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf unterstützt. Über das Netzwerk alma können Sie auch Kontakt zu erfahrenen Kolleginnen und Kollegen bekommen.

Für akute Hilfestellung oder Klärung in Krisen können Sie als Ansprechpartner für Krisensituationen in diesem Kontext auch Herrn Goldbrunner über das Netzwerk alma erreichen. Er hat langjährige Erfahrung in der Arbeitsgemeinschaft der landwirtschaftlichen Sorgentelefone und steht für ausweglos erscheinende Situationen, in der sich Landwirte häufig allein gelassen fühlen oder wo auch ihre fachlichen Ansprechpartner nicht (mehr) zur Verfügung stehen oder am Ende ihres Lateins sind, zur Verfügung. Hier mit einer dritten Person zu sprechen, die mit der Thematik vertraut ist, kann eine wichtige Unterstützung in der Krise sein: „Meine Intention dabei ist nicht, aktiv und kostenpflichtig konkrete Hilfen anzubieten, sondern (in einer unbürokratischen, ehrenamtlichen Form) als Zuhörer zur Verfügung zu stehen, zu ermutigen, auf die in der Krise übersehenen Stärken aufmerksam zu machen usw.“. Kontakt zu Herrn Goldbrunner bekommen Sie gerne über die Geschäftstelle.