FAQs von Landwirt*innen

Beim „Betreuten Wohnen in Familien“ übernehmen Sie die komplette „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung. Der Aspekt der Arbeit spielt dabei für die Finanzierung keine Rolle, sehr wohl aber natürlich aus fachlich pädagogischer Sicht. Es gibt in Brandenburg drei Anbieter, sicherheitshalber füge ich Ihnen die Berliner Ansprechpartner auch an. Wie sich der Übergang in ein anderes Bundesland gestaltet, kann ich schwer vorhersagen, hier würde ich Ihnen empfehlen, die Ansprechpartner vor Ort zu kontaktieren und nach deren Erfahrungen und Empfehlungen zu fragen. Anbei finden Sie weitere Unterlagen: zum einen zwei Beispieldarstellungen für betreutes Wohnen in Familien aus anderen Regionen, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können. Weiter habe ich einen Text mit den fachlichen Standards angehängt, einen Bewertungsbogen und ergänzend die gesetzlichen Grundlagen zur Familienpflege. Außerdem füge ich zu Ihrer Information den aktuellen Rundbrief der BWF vom September bei.

Nein, eine Beschäftigung muss nicht zwingend mit der Unterbringung verbunden sein. In den meisten Fällen kommt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit Behinderung zu den üblichen Arbeitszeiten auf den Hof. Einzelheiten, wie zum Beispiel eine gemeinsame Mittagsmahlzeit, müssen Sie individuell regeln. Wohnen und Arbeiten auf dem Hof ist nur bei einigen Modellen vorgesehen (z.B. Jugendhilfe oder Familienpflege).

Je nach Art der Beschäftigung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einem Zuschuss zu den Lohnkosten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bis zu einer Vergütung für die Betreuung reichen. Allerdings müssen wir die Hoffnungen regelmäßig dämpfen: Sätze, die ein relevantes Nebeneinkommen bedeuteten, sind in der gegenwärtigen Situation nur in wenigen Fällen möglich. Eine Übersicht über verschiedene Fördermodelle haben wir jeweils mit Fallbeispielen im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“ zusammengestellt. Am Ende des Leitfadens finden Sie eine ausführlichere Tabelle mit Beschreibungen, rechtlichen Grundlagen und Ansprechpartnern für die Beratung. Die konkrete Zuschusshöhe einer Förderung kann allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden.

Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.

FAQs von Menschen mit Behinderung und ihren Begleiter*innen

Rehabilitation geht immer vor Rente, das gilt glücklicherweise auch vor dem Gesetz. Eine Erwerbsminderungsrente darf sogar erst dann bewilligt werden wenn abgeklärt ist, ob sich nicht durch eine Maßnahme z.B. zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen lässt. Wenn sich eine geeignete Arbeitsstelle findet, lohnt sich also auf jeden Fall zum Beispiel eine „Unterstützte Beschäftigung“ nach §38 a SGB IX zu beantragen.

Ich nehme an, dass es um landwirtschaftliche Praktika geht. Für den Bereich Garten-Landschaftsbau kann ich die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft am Bruckwald empfehlen, aber das ist Ihnen sicher bekannt.

In Ihrer Region in Baden-Württemberg fallen mir spontan zwei Adressen ein, an die Sie sich mit Ihrer Frage wenden können – an deren E-Mail-Adressen schicke ich diese E-Mail gleich in Kopie.

Herr Vincon in Knittlingen Kleinvillars beschäftigt schon seit längerer Zeit Menschen mit Behinderung. Eine Beschreibung des Betriebs finden Sie im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“.

Oder auch die Gärtnerei, die eng mit dem Auenhof zusammenarbeitet. Die Gärtner erreichen Sie abweichend von der Nummer auf der Internnetseite unter der Telefonnummer 07237 4854655.

Als ersten Überblick können Sie auf Gruene-Werkstatt.de nach Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern – die für Sie in Frage kommen – schauen.

Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.

FAQs von sozialen Einrichtungen

FAQs zum Projekt “FÖJ für alle!”

Das Kooperationsprojekt endete zum 30.04.2025. Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz möchte ihre inklusiven Strukturen weiter verstetigen. Potentielle Freiwillige mit Beeinträchtigung können sich an Annika Salingré (05199 98917 annika.salingre@nna.niedersachsen.de) wenden und sich beraten lassen.

Junge Menschen mit und ohne Behinderung, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind, können ein FÖJ machen. Die Vollzeit-Schulpflicht von mindestens 9 Jahren muss erfüllt sein und eine Teilnahme an einem anderen Jugendfreiwilligendienst darf nicht für länger als 6 Monate erfolgt sein.

Weiterhin sollte ein Interesse an Themen des Umwelt- und Naturschutzes, der Landwirtschaft oder der entwicklungspolitischen Arbeit bestehen, sowie die Bereitschaft auf der Einsatzstelle im Team zusammen zu arbeiten und sich auf den begleitenden Seminaren mit anderen FÖJ-ler*innen auszutauschen.

Der Einsatz im FÖJ in Niedersachsen kann auf einer der anerkannten FÖJ-Einsatzstellen erfolgen.  Die Tätigkeiten auf den Einsatzstellen befassen sich unter anderem mit den Themen Umwelt, Tierschutz, Ökologische Landwirtschaft, Bildung und Nachhaltige Entwicklung. Aber auch ein FÖJ im Sport und an Ganztagsschulen ist möglich. In Niedersachsen gibt es mehr als 250 anerkannte Einsatzstellen aus den unterschiedlichsten Bereichen und Regionen.

Eine Übersicht mit Informationen zu den jeweiligen Stellen und den dort anfallenden Tätigkeiten findet sich hier

Wer ein FÖJ außerhalb von Niedersachsen erbringen möchte, findet hier erste Informationen.

Die Bewerbung  erfolgt in Niedersachsen innerhalb der üblichen Bewerbungsfrist über die Homepage der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz. Potentielle Freiwillige mit Beeinträchtigung können sich an Annika Salingré (05199 98917 annika.salingre@nna.niedersachsen.de) wenden und sich beraten lassen.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ): hier erfolgt der Einsatz in sozialen Arbeitsfeldern, wie Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Senior*innenheimen, Krankenhäusern und in Kulturbetrieben, wie Theater oder Museen. Außerdem gibt es den Bundesfreiwilligendienst(BFD): dieser findet in sozialen, kulturellen und ökologischen Einsatzstellen statt und kann auch von Menschen, die älter als 27 Jahre sind, erbracht werden.