FAQs von Landwirt*innen

Beim „Betreuten Wohnen in Familien“ übernehmen Sie die komplette „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung. Der Aspekt der Arbeit spielt dabei für die Finanzierung keine Rolle, sehr wohl aber natürlich aus fachlich pädagogischer Sicht. Es gibt in Brandenburg drei Anbieter, sicherheitshalber füge ich Ihnen die Berliner Ansprechpartner auch an. Wie sich der Übergang in ein anderes Bundesland gestaltet, kann ich schwer vorhersagen, hier würde ich Ihnen empfehlen, die Ansprechpartner vor Ort zu kontaktieren und nach deren Erfahrungen und Empfehlungen zu fragen. Anbei finden Sie weitere Unterlagen: zum einen zwei Beispieldarstellungen für betreutes Wohnen in Familien aus anderen Regionen, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können. Weiter habe ich einen Text mit den fachlichen Standards angehängt, einen Bewertungsbogen und ergänzend die gesetzlichen Grundlagen zur Familienpflege. Außerdem füge ich zu Ihrer Information den aktuellen Rundbrief der BWF vom September bei.

Nein, eine Beschäftigung muss nicht zwingend mit der Unterbringung verbunden sein. In den meisten Fällen kommt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit Behinderung zu den üblichen Arbeitszeiten auf den Hof. Einzelheiten, wie zum Beispiel eine gemeinsame Mittagsmahlzeit, müssen Sie individuell regeln. Wohnen und Arbeiten auf dem Hof ist nur bei einigen Modellen vorgesehen (z.B. Jugendhilfe oder Familienpflege).

Je nach Art der Beschäftigung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einem Zuschuss zu den Lohnkosten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bis zu einer Vergütung für die Betreuung reichen. Allerdings müssen wir die Hoffnungen regelmäßig dämpfen: Sätze, die ein relevantes Nebeneinkommen bedeuteten, sind in der gegenwärtigen Situation nur in wenigen Fällen möglich. Eine Übersicht über verschiedene Fördermodelle haben wir jeweils mit Fallbeispielen im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“ zusammengestellt. Am Ende des Leitfadens finden Sie eine ausführlichere Tabelle mit Beschreibungen, rechtlichen Grundlagen und Ansprechpartnern für die Beratung. Die konkrete Zuschusshöhe einer Förderung kann allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden.

Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.

FAQs von Menschen mit Behinderung und ihren Begleiter*innen

Rehabilitation geht immer vor Rente, das gilt glücklicherweise auch vor dem Gesetz. Eine Erwerbsminderungsrente darf sogar erst dann bewilligt werden wenn abgeklärt ist, ob sich nicht durch eine Maßnahme z.B. zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen lässt. Wenn sich eine geeignete Arbeitsstelle findet, lohnt sich also auf jeden Fall zum Beispiel eine „Unterstützte Beschäftigung“ nach §38 a SGB IX zu beantragen.

Ich nehme an, dass es um landwirtschaftliche Praktika geht. Für den Bereich Garten-Landschaftsbau kann ich die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft am Bruckwald empfehlen, aber das ist Ihnen sicher bekannt.

In Ihrer Region in Baden-Württemberg fallen mir spontan zwei Adressen ein, an die Sie sich mit Ihrer Frage wenden können – an deren E-Mail-Adressen schicke ich diese E-Mail gleich in Kopie.

Herr Vincon in Knittlingen Kleinvillars beschäftigt schon seit längerer Zeit Menschen mit Behinderung. Eine Beschreibung des Betriebs finden Sie im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“.

Oder auch die Gärtnerei, die eng mit dem Auenhof zusammenarbeitet. Die Gärtner erreichen Sie abweichend von der Nummer auf der Internnetseite unter der Telefonnummer 07237 4854655.

Als ersten Überblick können Sie auf Gruene-Werkstatt.de nach Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern – die für Sie in Frage kommen – schauen.

Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.

FAQs von sozialen Einrichtungen

FAQs zum Projekt „FÖJ für alle!“

Teilnehmen am Projekt „FÖJ für ALLE!“ können junge Menschen mit Behinderung, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind. Die Vollzeit-Schulpflicht von mindestens 9 Jahren muss erfüllt sein und eine Teilnahme an einem anderen Jugendfreiwilligendienst darf nicht für länger als 6 Monate erfolgt sein.

Weiterhin sollte ein Interesse an Themen des Umwelt- und Naturschutzes, der Landwirtschaft oder der entwicklungspolitischen Arbeit bestehen, sowie die Bereitschaft auf der Einsatzstelle im Team zusammen zu arbeiten und sich auf den begleitenden Seminaren mit anderen FÖJ-ler*innen auszutauschen.

Viele junge Menschen nutzen mittlerweile ein Jahr Freiwilligendienst nach Beendigung der Schule als Chance ein Stück der Welt und mehr von sich selbst kennen zu lernen. Es kann erste Kontakte mit dem Arbeitsleben ermöglichen, den Absprung von zu Hause erleichtern, neue Kontakte schenken und den Horizont erweitern. Sie lernen nicht selten Aufgaben und Arbeitsbereiche kennen, die gesellschaftlich gebraucht werden, aber wenig be- und geachtet werden. Viele Schulabgänger:innen sammeln in dieser Zeit wertvolle Erfahrungen, bevor sie sich für einen Berufsweg entscheiden.

Bisher gibt es diese Chance für junge Menschen mit Behinderung kaum. Diesen Missstand wollen wir nun überwinden und auch jungen Menschen mit Behinderung ein solches Jahr ermöglichen. Das halten wir für realisierbar in Arbeitsbereichen, welche die eigene Kompetenz fördern und erfahrbar machen, die Bildung und Weiterentwicklung ermöglichen und zugleich sinnvoll und notwendig sind – und sich den Fähigkeiten der Teilnehmer:innen anpassen können. Insbesondere für Teilnehmer*innen mit geistiger Behinderung sehen wir in diesem Kontext Höfe (Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus) als sehr geeignete Einsatzstellen an und wollen diese daher verstärkt als Partner gewinnen, denn:

  • Landwirtschaft erfordert ausgesprochen vielfältige, abstufbare Tätigkeiten. Dies ermöglicht es die Anforderungen auf die individuellen Fähigkeitsprofile der Teilnehmer:innen anzupassen.
  • Die Unterschiedlichkeit der Arbeitsfelder gibt Raum eigene Fähigkeiten und Kompetenzen zu entdecken und zu entwickeln.
  • Die Tätigkeiten in der Nahrungsmittelproduktion sind unmittelbar als sinnvoll und mit Bezug auf die eigene Lebensrealität zu erleben.
  • Auch im ländlichen Raum besteht ein großes Potential wohnortnahe Einsatzstellen zu gewinnen.
  • Es gibt viele Anknüpfungspunkte zu naturwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bildungsthemen im Arbeitsalltag.

Deshalb werden wir jungen Menschen mit Behinderung in Niedersachsen modellhaft die Möglichkeit eröffnen, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) an einer landwirtschaftlichen Einsatzstelle oder einer der anderen anerkannten FÖJ-Einsatzstellen als Orientierungsjahr zu durchlaufen. Dies wird inklusiv in den Regelbetrieb des FÖJ integriert und es den Teilnehmer*innen ermöglichen, in dieser Zeit über Erfahrungen in vielfältigen Lebensweltbezügen und Arbeitsfeldern ihre Wünsche, Interessen und Fähigkeiten kennenzulernen und so in ihrer Persönlichkeit und in der Wahrnehmung ihres Wunsch- und Wahlrechts gestärkt, ihren Lebensweg gestalten zu können. Den jungen Menschen kann damit konkret z.B. nach Abschluss der Schule eine weitere Wahlmöglichkeit angeboten werden. Als Teilnehmer*innen können sie durch die Erfahrungen und die Begleitung im Laufe des Orientierungsjahrs ihre Selbstvertretungskompetenz auf- und ausbauen und damit in anstehenden (beruflichen) Entscheidungen umfassender ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben.

Der Einsatz im FÖJ kann auf einer der anerkannten FÖJ-Einsatzstellen erfolgen.  Die Tätigkeiten auf den Einsatzstellen befassen sich unter anderem mit den Themen Umwelt, Tierschutz, Ökologische Landwirtschaft, Bildung und Nachhaltige Entwicklung. Aber auch ein FÖJ im Sport und an Ganztagsschulen ist möglich. In Niedersachsen gibt es mehr als 250 anerkannte Einsatzstellen aus den unterschiedlichsten Bereichen und Regionen.

⟶ Eine Übersicht mit Informationen zu den jeweiligen Stellen und den dort anfallenden Tätigkeiten findet sich hier

Über das Projekt „FÖJ für ALLE!“ gibt es außerdem die Möglichkeit ein FÖJ an einer gemeinwohlorientierten landwirtschaftlichen Einsatzstelle (z.B. Bio-Höfe und Gärtnereien) zu durchlaufen. Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe bieten durch ihr vielfältiges Aufgabenspektrum ein großes Potential für junge Menschen mit Behinderung, die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen fördern und weiterentwickeln zu können.

Wir vom Netzwerk alma unterstützen Sie gern bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam eine Einsatzstelle finden, auf welcher Sie sich sowohl in ihren Kompetenzen, als auch in ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln können und sich wohl fühlen. Wenn Sie zur Ausübung der Tätigkeit einen Assistenzbedarf oder sonstigen Teilhabebedarf (wie z.B. einen Fahrdienst) haben, unterstützen wir bei der Organisation.

Eine Voraussetzung ist die Orientierung am Gemeinwohl, dies kann bspw. auf einem Bio-Hof, einer Gärtnerei, einem Reittherapiehof, einem Tierheim oder einer Bildungseinrichtung der Fall sein. Außerdem müssen Sie die FÖJ-Stelle arbeitsmarktneutral einrichten. Das bedeutet, dass die FÖJ-ler*innen unterstützende zusätzliche Tätigkeiten übernehmen, die keine regulären Arbeitsplätze ersetzen.

Die Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle im Projekt „FÖJ für ALLE!“ erfolgt per Antrag, sowie einem Ortstermin mit Netzwerk alma und der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz. Wir beraten und unterstützen Sie gern auf Ihrem Weg zur FÖJ-Einsatzstelle und bei der Antragstellung.

Wenn Sie Interesse haben FÖJ-Einsatzstelle im Rahmen unseres Projektes für ein*n Teilnehmer*in mit Behinderung zu werden oder wenn Sie einen jungen Menschen kennen, für den*die ein FÖJ interessant sein könnte, melden Sie sich gern bei uns!

alma berät und unterstützt alle am Projekt beteiligten Personen und Stellen. Gemeinsam mit den jungen Menschen, die ein FÖJ über unser Projekt absolvieren möchten, suchen wir nach einer passenden Einsatzstelle, unterstützen bei der Bewerbung und sind beim ersten Kennenlernen dabei. Wenn ein Assistenzbedarf vorhanden ist, unterstützen wir gern bei der Organisation. Die FÖJ-Einsatzstellen erhalten durch uns ebenso Unterstützung und Beratung. Für bereits bestehende FÖJ-Einsatzstellen ist es möglich, für das Projekt einen zusätzlichen geförderten FÖJ-Platz zu bekommen.

Ebenso beraten wir die Teamer*innen der FÖJ-Seminare bei der Aufgabe, die Seminarinhalte binnendifferenziert und inklusiv zu gestalten. Auch die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, mit der wir eng zusammenarbeiten, wird von uns im Hinblick auf die inklusive Gestaltung des FÖJ beraten und begleitet. Auch für andere Beteiligte wie Kostenträger, Assistenzdienstleister und Assistent*innen stehen wir als Ansprechpartner*innen gern zur Verfügung.

Bildquellen: Nicola Pridik, Salome Kleinheitz

Wenn Sie den Wunsch haben, ein FÖJ für ALLE! zu absolvieren, melden Sie sich gern bei uns. Die Bewerbung selbst erfolgt innerhalb der üblichen Bewerbungsfrist über die Homepage der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz. Wir unterstützen Sie gern in diesem Verfahren.

Die ersten Teilnehmer*innen starten mit dem FÖJ-Jahrgang 2022/23. Die Teilnahme am Freiwilligendienst umfasst den Zeitraum eines Jahres. Dieser und der Folgejahrgang 2023/24 werden durch das Netzwerk alma im Rahmen des Projektes begleitet. Zum Abschluss des Projektes sollen die Erfahrungen und Ergebnisse ausgewertet und so aufbereitet werden, dass auch andere Standorte und Freiwilligendienste davon profitieren können.

Zu unserer großen Freude wird die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz die im Projekt erarbeiteten inklusiven Strukturen weiter verstetigen und hat dafür einen zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt. So wird aus dem Projekt gelebte Grundhaltung und potentielle Freiwillige mit Behinderung erhalten hier Beratung und Begleitung.

Das Projekt „FÖJ für ALLE!“ wird von der AKTION Mensch gefördert. Darüber freuen wir uns sehr und möchten an dieser Stelle auf die ⟶ Förderlandkarte hinweisen, die einen Überblick über andere großartige Projekte bietet. Weitere Förderung haben wir durch die Landwirtschaftliche Rentenkasse erhalten.

Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz als unser Kooperationspartner fördert zehn zusätzliche FÖJ-Plätze für unser Projekt.

⟶ Hier geht’s zur Website unseres Kooperationspartners