Inklusionschancen im ländlichen Raum – Landwirt*innen als Anbieter*innen

Modelle nach §60 BTHG und Unterstützungsmöglichkeiten

Nachfolgend erfahren Sie in allen Details, auf welcher rechtlichen Grundlage die Sozialgenossenschaft alma eG arbeitet.


5. Andere Anbieter – wie geht das?

Von der Idee bis zum Start des Teilhabeangebots können beispielsweise folgende Schritte liegen:

  1. Infoveranstaltung: Auf Initiative erster Aktiver, unabhängig ob aus der Gruppe der potentiellen Teilnehmer*innen, interessierter Landwirt*innen oder von Trägerorganisationen wird zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Möglichkeiten des Modells werden vorgestellt, Fragen beantwortet und Bedürfnisse bzw. Interesse abgefragt
  2. Treffen der Interessierten: In einem nächsten Termin verabreden sich potentielle Partner*innen zum weiteren Austausch, Klärung von Kooperationsbedingungen und – möglichkeiten etc. und vereinbaren die nächsten Schritte zur
  3. Entwicklung des individuellen Kooperationsmodells: Hier wird verbindlich geklärt, wer von den Partnern welche Module mit welchem Aufwand und fachlicher Eignung abdecken wird.
  4. Gespräch mit dem Kostenträger: Sollte der zuständige Kostenträger bisher nicht Teil der Projektgruppe gewesen sein, ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt für ein vorstellendes Gespräch: Andere Anbieter bedürfen nach dem aktuellen Gesetzesstand keiner „förmlichen Anerkennung“, wohl aber einer Registrierung.
  5. Vertragsabschlüsse/Start der Teilhabengebote: Sobald interessierte Teilnehmer*innen beginnen wollen, können nun die ersten Verträge abgeschlossen werden. Dabei schließen sowohl die Partner untereinander Kooperationsverträge als auch der Kostenträger mit der Projektgruppe. Die Einzelheiten der Entgelte werden an dieser Stelle offen verhandelt, so dass es wichtig ist plausible Unterlagen über Aufwand und Qualität der Angebote beizutragen.
  6. Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit: Die Vorstellung der Projektidee kann selbstverständlich begleitend die ganze Zeit über erfolgen. Mit dem Start können die Teilhabe-Angebote auch explizit beworben werden und auf Wunsch neue Partnerbetriebe dazu stoßen.

6. Unterstützung durch Netzwerk alma

Damit Betriebe in den Bereich sozialer Dienstleistungen einsteigen können, brauchen sie einerseits die aufbereiteten Informationen und andererseits konkrete Unterstützung. Der Verein Netzwerk alma: arbeitsfeld landwirtschaft mit allen – für Menschen mit und ohne Behinderung will diese Entwicklung fördern und bietet daher an folgenden Stellen Unterstützung an:

Infoveranstaltungen

In Eigeninitiative oder auf Wunsch von Interessierten vor Ort planen wir Infoveranstaltungen und übernehmen bei Bedarf Vorstellung der Idee und stehen für Fragen zur Verfügung.

Qualitätsstandards und Modulkatalog

Zur Unterstützung in der Entwicklung des jeweiligen Kooperationsmodells stellen wir einen Modulkatalog mit unterteilten Arbeitspaketen und die entsprechenden Qualitätsstandards zur Verfügung. Dies erleichtert die klare Aufgabenverteilung der einzelnen Module sowie deren Gewichtung. An einzelnen Modellstandorten können wir auch moderierend den Prozess der Entwicklung begleiten.

Kontakt mit dem Kostenträger

In der Vorbereitung für die Gespräche mit Kostenträgern können wir standardisierte Vorlagen zu geforderten pädagogischen bzw. Teilhabe- Konzepte zur Verfügung stellen, in welchen die gemeinsamen Eckpunkte der Projektidee „Teilhabe im Arbeitsfeld Landwirtschaft“ sowie die qualitativen Ansprüche benannt sind. Dies kann als Vorlage und fundierte Argumentationshilfe genutzt werden. Die Basisversion ist dabei in klar voneinander abgegrenzte Module ausdifferenzierbar, um eine individuelle Anpassbarkeit zu gewährleisten. Zusätzliche Angebote können als Optionskatalog geführt werden.

Zur weiteren Erleichterung im Registrierungsverfahren kann eine Handreichung zusammengestellt werden, welche wichtige Schritte, Ansprechpartner und praxisbezogene Tipps und Checklisten etc. versammelt. Für die Anforderungen an Dokumentation und Qualitätssicherung kann sich eine Vorbereitung und Erstellung von Formularen zur Arbeitserleichterung je nach Charakter der Anforderung in digitaler Form, als Vorlage oder als Muster zum Ausdrucken am besten eignen.

Zur Unterstützung der Initiativen ist es auf Wunsch der Beteiligten auch denkbar, dass die Vertragsverhandlungen mit den Kostenträgern durch Moderator*innen vom Netzwerk begleitet und unterstützt werden.

Weiterbildungspakete Landwirt*innen

Für die vor Ort aktiven Landwirt*innen stellen wir verschiedene Weiterbildungspakete in praxisrelevanten Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung zusammen. Orientiert an bestehenden Kompetenzen und dem vorliegenden Bedarf sind das zum Beispiel:

  • Workshop für Einsteiger*innen
  • Fortbildungstage zu Einzelthemen
  • Einführung in Strukturen und Formen kollegialer Beratung
  • Vermittlung zu Weiterbildung auf Hochschulniveau

 

Einarbeitungswerkzeuge

Hinweise, Methoden und Handwerkszeug zur Einarbeitung und Qualifizierung der behinderten Mitarbeiter*innen werden einerseits in den obengenannten Workshops vermittelt und darüber hinaus stellt das Netzwerk von den Kammern anerkannte Qualifizierungsbausteine zur Verfügung. Diese decken jeweils Teilbereich wie z.B. „Mithilfe beim Melken“ oder „Pikieren“ ab. Die Unterlagen umfassen dabei sowohl Formulare etc. zur Anerkennung, Materialien zur Dokumentation als auch Unterweisungshilfen wie Anleitungen in leichter Sprache und mit Bildern.

Je nach eigener Kompetenz kann einstiegswilligen Betrieben eine qualifizierte Arbeitsplatzanalyse angeboten werden, um geeignete Arbeitsfelder zu erschließen und ggf. notwendige Anpassungen zu erheben. Diese kann im optimalen Fall durch die Fachkraft vor Ort übernommen werden oder wird durch externes Personal abgedeckt.

Als Begleitung in der Einstiegsphase hat sich das Instrument des Job Coaching sehr bewährt. Jobcoaches kommen auf den Betrieb, arbeiten mit und trainieren die erforderlichen Arbeitsschritte vor Ort. Außerdem unterstützen sie in der Kommunikation und können die Kollegen vor Ort beraten. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Bedarf und nimmt in aller Regel nach den ersten Wochen stetig ab. Netzwerk alma kann hier professionelle, branchenkundige Jobcoaches vermitteln, sofern sie ergänzend zur Fachkraft vor Ort benötigt werden.

7. Fazit

Mit der Zulassung von „anderen Anbietern“ ergeben sich neue Chancen attraktive, solide finanzierte Teilhabeangebote auf landwirtschaftlichen Betrieben zu eröffnen oder auszubauen. Um das für beide Seiten in guter Qualität zu erschließen braucht es einerseits regionale Partnerschaften, andererseits ein Gesamtkonzept für Qualitätskriterien und Öffentlichkeitsarbeit. Diese zu entwickeln sowie regionale Netzwerke anzustoßen und zu begleiten sind Projektbereiche beim Netzwerk alma: arbeitsfeld landwirtschaft mit allen – für Menschen mit und ohne Behinderung.