Erst mal in aller Kürze: Das ist möglich. Die Frage nach den Wohnmöglichkeiten wird in der Begleitung von Menschen mit Behinderung meist als komplett unabhängig von der Arbeitssituation betrachtet (von der Kostenseite her).
Das bedeutet, dass für die Frage des Wohnens auf der organisatorischen Ebene in erster Linie zu klären ist, welchen Bedarf an Platz, Unterstützung und Pflege diejenige Person hat und ob und wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Dieser Bedarf und seine Finanzierung mit dem zuständigen Kostenträger, meist der Sozialhilfe, geklärt werden.
Wichtig ist bei dieser Konstellation aber auch, dass sie die persönliche Seite für sich und für Ihren Mitarbeiter gut beleuchten:
Wie viel Verantwortung können und wollen Sie und ihre Familie übernehmen?
Wie soll eine Regelung über den Feierabend des Mitarbeiters auf dem Hof aussehen?
Wie sehr brauchen Sie den Feierabend für sich und die Familie und wie passt das mit dem Betreuungsbedarf Ihres Mitarbeiters zusammen?
Wenn all das für den Normalbetrieb passt, bleibt noch die Frage, welche Regelung für den Urlaub oder Krankheitstage Ihrerseits und seinerseits gefunden werden kann.
Es bringt sicher im Praktischen auch viele Vorteile und bietet auch eine große Chance, aber eben auch einige Besonderheiten, die im Vorfeld gut überlegt sein wollen.
Hier sind zunächst zwei Fragen zu unterscheiden: Geht es um Zuschüsse für den barrierefreien Umbau, so sind die Förderprogramme immer wieder verschieden, auch von Bundesland zu Bundesland. Aktuell gibt es z.B. Möglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Oder in Baden-Württemberg speziell über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank).
Eine gute Übersicht findet sich auch in der Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Für die meisten Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter ist es wichtig, am Arbeitsleben teilzuhaben, und sie sind motiviert, mit ihrer Leistung sinnvoll tätig zu werden. Dabei sind ihre Neigungen und Interessen genauso unterschiedlich wie bei nicht behinderten Menschen. Auch ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sind individuell verschieden. Je nach Art der Behinderung eignen sich erfahrungsgemäß unterschiedliche Tätigkeiten:
Bei praktisch erlernbaren und regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben wie zum Beispiel alltäglichen Stallarbeiten erweisen sich kognitiv behinderte Menschen (früher „geistig“ behindert genannt) oft als sehr verlässliche und auch belastbare Arbeitskräfte.
Bietet ein Betrieb ein Gemüse-Abo oder Ähnliches an, kann für das Zusammenstellen und Packen und den Kundenkontakt am Telefon beispielsweise ein geeigneter Arbeitsplatz für einen körperbehinderten Menschen eingerichtet werden.
Seelisch behinderte Menschen sind häufig hoch qualifiziert und damit flexibel auch für anspruchsvolle Aufgaben einsetzbar – allerdings sollten Situationen mit Leistungsdruck und Stress vermieden werden.
Medikamente können Nebenwirkungen haben, die sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken.
Wie eben am Telefon besprochen empfehle ich Ihnen, verschiedenen Optionen zu prüfen: das „Betreute Wohnen“ in Familien, alternativ eine Finanzierung der stationären Unterbringung bei Ihnen auf dem Hof über das persönliche Budget und evtl. ergänzend eine Beschäftigung im Rahmen der Kooperation mit einer anerkannten WfbM.
Da nach der aktuellen Rechtslage eine Finanzierung für die Betreuung bei der Arbeit, also das Pendant zur Werkstattleistung über ein persönliches Budget, vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, scheint es aussichtsreicher, erst zu schauen, ob in Ihrer Situation – da Sie das Wohnen und diesen Teil der Betreuung ohnehin mit abdecken – über eine Finanzierung des Wohnens Ihr Aufwand gedeckt werden kann. Und erst dann, wenn diese Finanzierung nicht ausreicht, andere Möglichkeiten auszuloten, da bei dabei mit erheblich mehr Verhandlungsaufwand zu rechnen ist.
Es ist wichtig, mögliche Aufgabenfelder genau zu beschreiben und darauf zu achten, ob diese mit den Fähigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers zusammenpassen, um Über- und Unterforderung zu vermeiden. Insbesondere bei neuen Tätigkeiten kommt einer intensiven Einarbeitung eine wichtige Rolle zu. Es ist wichtig zu wissen, dass Menschen mit Schwerbehinderung Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage im Jahr haben und über einen besonderen Kündigungsschutz verfügen. Im „ABC Handbuch Behinderung und Beruf“ sind viele praktische Hinweise – auch spezifisch zu einzelnen Behinderungsarten – zusammengetragen, zum Beispiel:
Es sollte eine feste Ansprechperson im Betrieb geben, mit der die Arbeit und die betrieblichen Angelegenheiten besprochen werden können.
Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter sollten soziale Kontakte im Arbeitsumfeld ermöglicht werden.
Arbeitsabläufe und Aufgaben sollten strukturiert und transparent gestaltet werden.
Viele Einrichtungen und Träger suchen Wohnraum für betreute Wohngruppen oder auch betreutes Paar- und Einzelwohnen. Hier gibt es die ganze Bandbreite zwischen dauerhaft begleiteten Gruppen und Wohnraum für Menschen, die ambulant, das heißt ohne ständige Präsenz von Personal, betreut werden.
Die unaufwendigste Möglichkeit ist die Vermietung. Wie gefragt der Wohnraum ist, hängt dann natürlich von der allgemeinen Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Lage ab.
Hier gilt es, verschiedene Formen zu unterscheiden. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie für Außenarbeitsplätze in Kooperation mit einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) braucht man keine gesonderte Erlaubnis. Gleiches gilt für das betreute Wohnen in Familien.
Mit dem eigenen Betrieb selbst als WfbM anerkannt zu werden ist dagegen an sehr hohe Hürden geknüpft: Eine Werkstatt muss neben diversen fachlichen Kriterien zum Beispiel alle Menschen, die zur Zielgruppe gehören, aufnehmen können (und daher mindestens 120 Plätze vorhalten). Diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die als WfbM anerkannt sind, sind das in der Regel als Teil eines gesamten Werkstattkomplexes.
Für die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung ist nicht automatisch eine pädagogische Ausbildung erforderlich, wohl aber die Bereitschaft, auf die Situation der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters mit Einfühlungsvermögen und Geduld einzugehen. Außerdem verlangt es manchmal auch, Betriebsabläufe entsprechend umzustrukturieren. Die Erfahrung zeigt auch, dass es in jedem Fall hilfreich ist, sich einen Rahmen zu schaffen, in dem regelmäßig ein Austausch mit anderen Menschen zur Situation möglich ist. Das kann innerhalb der Familie oder mit externen Fachleuten einer Einrichtung oder des Integrationsfachdienstes sein oder auch mit Kollegen oder Freunden.
Daneben gibt es mittlerweile ein erfreulich breites Angebot an Fachseminaren zu verschiedenen Themen von „Einfacher Sprache“ über verschiedene Fördermethoden bis hin zu betrieblichen Fragestellungen.
Wenn die Betreuung oder Therapie im Zentrum einer Beschäftigungssituation steht, sind entsprechende (Zusatz-)Qualifikationen erforderlich.
Beim „Betreuten Wohnen in Familien“ übernehmen Sie die komplette „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung. Der Aspekt der Arbeit spielt dabei für die Finanzierung keine Rolle, sehr wohl aber natürlich aus fachlich pädagogischer Sicht. Es gibt in Brandenburg drei Anbieter, sicherheitshalber füge ich Ihnen die Berliner Ansprechpartner auch an. Wie sich der Übergang in ein anderes Bundesland gestaltet, kann ich schwer vorhersagen, hier würde ich Ihnen empfehlen, die Ansprechpartner vor Ort zu kontaktieren und nach deren Erfahrungen und Empfehlungen zu fragen. Anbei finden Sie weitere Unterlagen: zum einen zwei Beispieldarstellungen für betreutes Wohnen in Familien aus anderen Regionen, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können. Weiter habe ich einen Text mit den fachlichen Standards angehängt, einen Bewertungsbogen und ergänzend die gesetzlichen Grundlagen zur Familienpflege. Außerdem füge ich zu Ihrer Information den aktuellen Rundbrief der BWF vom September bei.
Nein, eine Beschäftigung muss nicht zwingend mit der Unterbringung verbunden sein. In den meisten Fällen kommt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit Behinderung zu den üblichen Arbeitszeiten auf den Hof. Einzelheiten, wie zum Beispiel eine gemeinsame Mittagsmahlzeit, müssen Sie individuell regeln. Wohnen und Arbeiten auf dem Hof ist nur bei einigen Modellen vorgesehen (z.B. Jugendhilfe oder Familienpflege).
Je nach Art der Beschäftigung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einem Zuschuss zu den Lohnkosten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bis zu einer Vergütung für die Betreuung reichen. Allerdings müssen wir die Hoffnungen regelmäßig dämpfen: Sätze, die ein relevantes Nebeneinkommen bedeuteten, sind in der gegenwärtigen Situation nur in wenigen Fällen möglich. Eine Übersicht über verschiedene Fördermodelle haben wir jeweils mit Fallbeispielen im Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“ zusammengestellt. Am Ende des Leitfadens finden Sie eine ausführlichere Tabelle mit Beschreibungen, rechtlichen Grundlagen und Ansprechpartnern für die Beratung. Die konkrete Zuschusshöhe einer Förderung kann allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden.
Anbei wie besprochen eine Sammlung von Links, bei denen Sie nach Einrichtungen in Ihrer Umgebung nachforschen können. Für weitere Fragen können Sie mich gerne in der Geschäftsstelle unter 04231 957557 anrufen.
www.gruene-werkstatt.de
www.selbsthilfe-online.de
www.rehadat.de
www.lag-wfbm-niedersachsen.de
www.socialnet.de
www.werkstaetten-im-netz.de
Eine Alternative ist die Abwicklung der stationären Wohnunterbringung über das Persönliche Budget. Der Vorteil hierbei ist, dass seit dem 1.1.2008 ein Rechtsanspruch darauf besteht, Leistungen in Form des Persönlichen Budgets zu erhalten. Der Weg muss aber über eine Beantragung des jungen Manns bzw. seiner Betreuer/Familie laufen. Dazu hier ein Auszug:
„Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist.“
Im Anhang finden Sie die Adressen der gemeinsamen Servicestellen in Berlin. Ich vermute, Sie müssen sich zur Abwicklung zunächst an die Berliner Behörden wenden, denn zuständig sind zunächst immer diejenigen Träger am Wohnort des Menschen mit Unterstützungsbedarf.
An Unterlagen habe ich Ihnen im Anhang zusammengestellt: Eine Darstellung des persönlichen Budgets in einfacher Sprache, als Handreichung, um diese Entscheidung auch mit dem jungen Mann selber gut besprechen zu können. Dazu ein Handbuch zur Budgetbemessung des carenetz. Allgemeine Informationen zum Persönlichen Budget bekommen Sie beim Kompetenzzentrum Persönliches Budget ( http://www.der-paritaetische.de/startseite/) oder bei der kostenpflichtigen Beratungshotline. ( http://www.isl-ev.de/de/aktuelles/projekte/655-beratungshotline-persoenliches-budget)
Wenn die Person derzeit arbeitsuchend gemeldet ist, stehen sowohl die Möglichkeiten eines Eingliederungszuschusses über die Agentur für Arbeit als auch die des Minderleistungsausgleichs über das Integrationsamt grundsätzlich offen.
Beide Wege finanzieren aber nur einen Zuschuss (unter 50 Prozent) zu real gezahltem Lohn, bilden also bei Weitem keine Finanzierung. Die Zuschusshöhe hängt zudem von der Ausstattung des jeweiligen Integrationsamtes oder der Bewilligungspraxis der Agentur für Arbeit vor Ort ab.
Zusätzlich können Investitionen nicht nur zur behindertengerechten Ausstattung, sondern insgesamt zu Anschaffungen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig sind, bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.
Die Ausbildung in einem BBW ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die budgetfähig ist. Es gibt auch Beispiele, in denen es schon stattgefunden hat (z.B. in Rosenheim). Für die Agentur ist immer wichtig, dass das Reha-Ziel erreicht wird. D.h., wenn ein Reha-Konzept vorliegt, aus dem schlüssig hervorgeht, dass der junge Mann auch in dem Betrieb seine Helfer-Ausbildung (mindestens genauso) erfolgreich absolvieren kann, wie im BBW, dann kann diese Leistung auch in dem Betrieb mithilfe des persönlichen Budgets stattfinden. Sichergestellt sein muss aber zum Beispiel der Besuch der Berufsschule. Die Höhe des persönlichen Budgets entspricht dabei der Höhe der Kosten des BBW. Ob möglicherweise noch andere Fragen (z.B. der sozialversicherungsrechtliche Status) geklärt werden müssen, hängt von dem Betrieb und der Anstellungsart ab. Aber wenn er die Ausbildung dort machen kann, sollte dem nichts im Wege stehen.
Wenn Sie eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen, stehen Sie mit Fragen nie alleine da: Es gibt – je nach Modell – immer Anlaufstellen, die Ihnen bei organisatorischen und pädagogischen Fragen zur Seite stehen. So gibt es beispielsweise in den Landkreisen Integrationsfachdienste, die speziell für Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kompetent und zuständig sind. Bei den Agenturen für Arbeit gibt es Abteilungen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die auch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber beraten. Wenn Sie mit einer Einrichtung wie einer Werkstatt für behinderte Menschen zusammenarbeiten, bleiben Sie dort mit einer Ansprechperson in Kontakt, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf unterstützt. Über das Netzwerk alma können Sie auch Kontakt zu erfahrenen Kolleginnen und Kollegen bekommen.
Für akute Hilfestellung oder Klärung in Krisen können Sie als Ansprechpartner für Krisensituationen in diesem Kontext auch Herrn Goldbrunner über das Netzwerk alma erreichen. Er hat langjährige Erfahrung in der Arbeitsgemeinschaft der landwirtschaftlichen Sorgentelefone und steht für ausweglos erscheinende Situationen, in der sich Landwirte häufig allein gelassen fühlen oder wo auch ihre fachlichen Ansprechpartner nicht (mehr) zur Verfügung stehen oder am Ende ihres Lateins sind, zur Verfügung. Hier mit einer dritten Person zu sprechen, die mit der Thematik vertraut ist, kann eine wichtige Unterstützung in der Krise sein: „Meine Intention dabei ist nicht, aktiv und kostenpflichtig konkrete Hilfen anzubieten, sondern (in einer unbürokratischen, ehrenamtlichen Form) als Zuhörer zur Verfügung zu stehen, zu ermutigen, auf die in der Krise übersehenen Stärken aufmerksam zu machen usw.“. Kontakt zu Herrn Goldbrunner bekommen Sie gerne über die Geschäftstelle.
Über das Internet habe ich von ihrem Projekt gelesen, behinderte Menschen in landwirtschaftliche Betriebe zu integrieren.
Mein Vater besitzt einen landwirtschaftlichen Betrieb in Hessen mit ca. 50 Milchkühen. Meine Freundin und ich sind gelernte Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger.
Was müssten wir tun, um behinderte Menschen auf dem Hof betreuen zu können bzw. was sind die Voraussetzungen dafür?
Oder wäre es möglich, dass sie uns Infomaterial dazu schicken könnten?
Als erste Überblicksinformation habe ich Ihnen einen Leitfaden, pdf-Datei angehängt, in dem verschiedene Beschäftigungsmodelle vorgestellt werden.
Daneben finden Sie auf unserer Internetseite www.netzwerk-alma.de mittlerweile einige Fragen und Antworten dokumentiert.
In Hessen haben wir Kontakt zu sehr engagierten Einrichtungen und Werkstätten, mit denen evtl. auch eine Kooperation gut denkbar wäre.
Für alle weiteren Fragen können Sie mich gerne wieder kontaktieren.
Frage:
Wir sind ein Projekt und betreiben urbanen ökologischen Landbau. Seit einiger Zeit arbeitet ehrenamtlich ein studierter Landwirt mit einem Grad der Behinderung von über 50 bei uns, der unter anderem ein eigenes Forschungsprojekt initiiert und betreut.
Wir haben keine Möglichkeit, ihn und seine Arbeit zu finanzieren – gibt es Möglichkeiten der Förderung?
Antwort:
Wenn die Person derzeit arbeitsuchend gemeldet ist, stehen sowohl die Möglichkeiten eines Eingliederungszuschusses über die Agentur für Arbeit als auch die des Minderleistungsausgleichs über das Integrationsamt grundsätzlich offen.
Beide Wege finanzieren aber nur einen Zuschuss (unter 50 Prozent) zu real gezahltem Lohn, bilden also bei Weitem keine Finanzierung. Die Zuschusshöhe hängt zudem von der Ausstattung des jeweiligen Integrationsamtes oder der Bewilligungspraxis der Agentur für Arbeit vor Ort ab.
Zusätzlich können Investitionen nicht nur zur behindertengerechten Ausstattung, sondern insgesamt zu Anschaffungen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig sind, bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.