1. Können wir für unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter mit Behinderung eine Förderung erhalten?

Frage:
Wir sind ein Projekt und betreiben urbanen ökologischen Landbau. Seit einiger Zeit arbeitet ehrenamtlich ein studierter Landwirt mit einem Grad der Behinderung von über 50 bei uns, der unter anderem ein eigenes Forschungsprojekt initiiert und betreut.

Wir haben keine Möglichkeit, ihn und seine Arbeit zu finanzieren – gibt es Möglichkeiten der Förderung?

Antwort:
Wenn die Person derzeit arbeitsuchend gemeldet ist, stehen sowohl die Möglichkeiten eines Eingliederungszuschusses über die Agentur für Arbeit als auch die des Minderleistungsausgleichs über das Integrationsamt grundsätzlich offen.

Beide Wege finanzieren aber nur einen Zuschuss (unter 50 Prozent) zu real gezahltem Lohn, bilden also bei Weitem keine Finanzierung. Die Zuschusshöhe hängt zudem von der Ausstattung des jeweiligen Integrationsamtes oder der Bewilligungspraxis der Agentur für Arbeit vor Ort ab.

Zusätzlich können Investitionen nicht nur zur behindertengerechten Ausstattung, sondern insgesamt zu Anschaffungen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig sind, bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.