Eine Alternative ist die Abwicklung der stationären Wohnunterbringung über das Persönliche Budget. Der Vorteil hierbei ist, dass seit dem 1.1.2008 ein Rechtsanspruch darauf besteht, Leistungen in Form des Persönlichen Budgets zu erhalten. Der Weg muss aber über eine Beantragung des jungen Manns bzw. seiner Betreuer/Familie laufen. Dazu hier ein Auszug:
„Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist.“
Im Anhang finden Sie die Adressen der gemeinsamen Servicestellen in Berlin. Ich vermute, Sie müssen sich zur Abwicklung zunächst an die Berliner Behörden wenden, denn zuständig sind zunächst immer diejenigen Träger am Wohnort des Menschen mit Unterstützungsbedarf.
An Unterlagen habe ich Ihnen im Anhang zusammengestellt: Eine Darstellung des persönlichen Budgets in einfacher Sprache, als Handreichung, um diese Entscheidung auch mit dem jungen Mann selber gut besprechen zu können. Dazu ein Handbuch zur Budgetbemessung des carenetz. Allgemeine Informationen zum Persönlichen Budget bekommen Sie beim Kompetenzzentrum Persönliches Budget oder bei der kostenpflichtigen Beratungshotline.