Wenn die Person derzeit arbeitsuchend gemeldet ist, stehen sowohl die Möglichkeiten eines Eingliederungszuschusses über die Agentur für Arbeit als auch die des Minderleistungsausgleichs über das Integrationsamt grundsätzlich offen.
Beide Wege finanzieren aber nur einen Zuschuss (unter 50 Prozent) zu real gezahltem Lohn, bilden also bei Weitem keine Finanzierung. Die Zuschusshöhe hängt zudem von der Ausstattung des jeweiligen Integrationsamtes oder der Bewilligungspraxis der Agentur für Arbeit vor Ort ab.
Zusätzlich können Investitionen nicht nur zur behindertengerechten Ausstattung, sondern insgesamt zu Anschaffungen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig sind, bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.