Diese Aufforderung, einen Antrag zu stellen, verstehe ich als Formsache, mit dem sich das Sozialamt absichert, ob nicht doch die Rentenversicherung zuständig ist. Wenn Sie eine Beschäftigung finden, auch wenn Sie Unterstützung dabei brauchen, wird das immer Vorrang haben.
Und jenseits von alternativen Eingliederungsmaßnahmen könnten Sie die angesprochene Erwerbsminderungsrente nur bekommen, wenn sogenannte „Vorversicherungszeiten“ erfüllt sind. Soll heißen, wenn Sie schon fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Da das Studium nur anteilig angerechnet wird, würden Sie vermutlich allein aus diesem Grund die Rente nicht bekommen. Vermutlich sollen Sie den Antrag, um den Ablehnungsbescheid mitzubringen. Denn der Ablehnungsbescheid ist die Voraussetzung dafür, dass das Sozialamt die „Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen“ zahlt.