Es ist wichtig, mögliche Aufgabenfelder genau zu beschreiben und darauf zu achten, ob diese mit den Fähigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers zusammenpassen, um Über- und Unterforderung zu vermeiden. Insbesondere bei neuen Tätigkeiten kommt einer intensiven Einarbeitung eine wichtige Rolle zu. Es ist wichtig zu wissen, dass Menschen mit Schwerbehinderung Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage im Jahr haben und über einen besonderen Kündigungsschutz verfügen. Im „ABC Handbuch Behinderung und Beruf“ sind viele praktische Hinweise – auch spezifisch zu einzelnen Behinderungsarten – zusammengetragen, zum Beispiel:
Es sollte eine feste Ansprechperson im Betrieb geben, mit der die Arbeit und die betrieblichen Angelegenheiten besprochen werden können.
Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter sollten soziale Kontakte im Arbeitsumfeld ermöglicht werden.
Arbeitsabläufe und Aufgaben sollten strukturiert und transparent gestaltet werden.