8. Brauche ich eine pädagogische Ausbildung oder besondere Qualifikationen für die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung?

Für die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung ist nicht automatisch eine pädagogische Ausbildung erforderlich, wohl aber die Bereitschaft, auf die Situation der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters mit Einfühlungsvermögen und Geduld einzugehen. Außerdem verlangt es manchmal auch, Betriebsabläufe entsprechend umzustrukturieren. Die Erfahrung zeigt auch, dass es in jedem Fall hilfreich ist, sich einen Rahmen zu schaffen, in dem regelmäßig ein Austausch mit anderen Menschen zur Situation möglich ist. Das kann innerhalb der Familie oder mit externen Fachleuten einer Einrichtung oder des Integrationsfachdienstes sein oder auch mit Kollegen oder Freunden.

Daneben gibt es mittlerweile ein erfreulich breites Angebot an Fachseminaren zu verschiedenen Themen von „Einfacher Sprache“ über verschiedene Fördermethoden bis hin zu betrieblichen Fragestellungen.

Wenn die Betreuung oder Therapie im Zentrum einer Beschäftigungssituation steht, sind entsprechende (Zusatz-)Qualifikationen erforderlich.