Wie eben am Telefon besprochen fasse ich Ihnen die wichtigsten Eckdaten noch einmal kurz zusammen. In der Situation Ihres Sohnes kommen nach meiner Einschätzung verschiedene Optionen in Betracht:
A: Die Aufnahme einer Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für Menschen mit psychischer Behinderung.
Bei dieser Option ist eine pädagogische Begleitung gewährleistet. Gegebenenfalls werden auch Qualifizierungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Wiedereingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt angeboten.
Gebunden ist das allerdings an die Anerkennung der „Vollen Erwerbsminderung“, die durch einen Fachausschuss nach einem sechswöchigen Eingangsverfahren erfolgten würde.
Nachteilig für Ihren Sohn wäre an dieser Option vermutlich, dass er keinen Lohn erhielte, sondern lediglich ein Werkstattentgelt (in der Größenordnung von etwa 200 Euro) und ergänzend Grundsicherung für Erwerbsgeminderte.
So gibt es beispielsweise in Bamberg mit „integra Mensch“ eine Werkstatt, die ausschließlich auf Außenarbeitsplätze auf regulären Betrieben setzt und diese fachlich eng begleitet. Grundsätzlich ist das bei jeder WfbM denkbar, ein entsprechendes Angebot hängt aber auch vom Kooperationswillen der Mitarbeiter vor Ort ab.
B: Nach Ihrer Schilderung käme durchaus auch ein regulärer Arbeitsplatz bei engagierten, geduldigen Landwirt in Betracht.
Das Problem hierbei liegt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit darin, Landwirte zu finden, die das Risiko einer Festanstellung eingehen würden, ohne zu wissen, wie verlässlich Ihr Sohn seinen Lohn dann auch tatsächlich durch seine Arbeitsleistung auf dem Betrieb erwirtschaften kann. Ein Weg dorthin könnte über ein Praktikum führen, das unter Umständen auch über die Arbeitsagentur bezuschusst werden kann.
C: Ein anderer Weg – den ich Ihnen als ersten Versuch empfehle – ist die Beantragung einer Maßnahme bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
Die Maßnahme heißt „Unterstützte Beschäftigung“ nach §38 a SGB IX. Sie müssen dazu einen Termin bei einem Rehabilitationsberater bei der örtlichen Agentur für Arbeit für Ihren Sohn vereinbaren. Jede Agentur verfügt über ein sogenanntes „Reha-Team“ und die Berater sollten über die Möglichkeiten dieser Maßnahme Bescheid wissen. Einen Flyer habe ich Ihnen im Anhang beigefügt. Bei einer Bewilligung wird der Lohn Ihres Sohnes für bis zu zwei Jahre durch die Agentur übernommen. Zusätzlich steht ihm ein „Job-Coaching“, also eine Unterstützung bei der Einarbeitung, ein Ansprechpartner für Fragen oder Krisen etc., zur Verfügung.
Und zögern Sie nicht, die Schwierigkeiten Ihres Sohnes im Gespräch drastisch zu schildern, denn auch diese Maßnahme ist für Menschen mit Behinderung konzipiert und dem Berater/der Beraterin muss vielleicht erst deutlich werden, wie notwendig Ihr Sohn diese Unterstützung braucht, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.